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Weiterführende Informationen zum BKSPIT

Die dreijährige praxisintegrierte Ausbildung (PIA) ist gleichwertig mit den Abschlüssen des Berufskollegs für Sozialpädagogik (BKSP). Sie verknüpft schulische und praktische Ausbildungsphasen. Als Auszubildende/-r schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger über 3 Jahre ab (Aufnahmevoraussetzung). Die Höhe der Vergütung ist im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Derzeit beläuft sie sich gestaffelt nach Ausbildungsjahr zwischen ca. 1140.-€ und 1303.-€ monatlich.

Die Ausbildung gliedert sich in

  • Durchschnittlich 20 Stunden Unterricht pro Woche an der Fachschule für Sozialpädagogik (an drei Unterrichtstagen) und
  • Die praktische Ausbildung in einer Einrichtung (nachweislich mind. 2000 Stunden = 600 - 700 Stunden praktische Ausbildung pro Jahr).

In der Ausbildung werden fachliche Grundlagen für den Beruf vermittelt und die Entwicklung von Handlungskompetenz der Schüler*innen gefördert. Der Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung wird ermöglicht (Unterricht im Schulzentrum Schillerstraße Mosbach).

Den Aufnahmeantrag für das Berufskolleg für Sozialpädagogik (BKSPIT) können Sie von unserer Homepage herunterladen. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
der Anmeldebogen, ein Bewerbungsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf, eine beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses sowie 3 Ausfertigungen des Ausbildungsvertrags mit einer Einrichtung.

Anmeldungen: Ab Juli des Jahres vor Ausbildungsbeginn bis spätestens 1. März des Jahres, in dem die Ausbildung beginnt.

  1. Der Mittlere Bildungsabschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss oder Versetzung in Jahrgangsstufe 10 (G8) oder 11 (G9) eines Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand).
  2. Der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Kinderpfleger*in.
  3. Der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Falls noch Plätze frei sind, werden auch Bewerber/-innen aufgenommen, wenn sie die Voraussetzungen 1. und 3. erfüllen und

  1. ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft und
  2. die Fachhochschulreife, die Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder
  3. eine mindestens zweijährige, kontinuierliche Tätigkeit als zugelassene Tagesmutter mit mehreren Kindern oder
  4. die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren oder
  5. eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (in diesem Fall entfällt das sechswöchige Praktikum) nachweisen.

Weitere Aufnahmevoraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.augusta-bender-schule.de unter Bildungsangebote - Schularten

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B2 nachzuweisen.

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung.

Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Erzieher*in" (Bachelor Professional in Sozialwesen) erworben und die Hochschulberechtigung erteilt.

Die Aus- und Weiterbildung ist gemäß AZAV zertifiziert (Zulassungsnummer 515305).
Die Annahme von Bildungsgutscheinen ist möglich.

Stand: Oktober 2023

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