Schulfremdenprüfung an der Augusta-Bender-Schule Mosbach
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Schulfremdenprüfung in den Bereichen Altenpflegehilfe und Erzieherinnen/Erzieher.
Erfahren Sie mehr über Anforderungen, Ablauf und Anmeldung.
Hinweis:
Die Schule nimmt ausschließlich die Prüfungen ab, die Vorbereitung findet in eigener Verantwortung statt.
Diese Auflistung dient als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Schulfremdenprüfung für die Altenpflegehilfe
Die Meldung incl. vollständiger Unterlagen zur Schulfremdenprüfung ist von den Bewerberinnen und Bewerbern bis zum 1. Dezember für die Schulfremdenprüfung im darauffolgenden Kalenderjahr an die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe/Augusta Bender Schule zu richten.
Der Meldung sind laut §28 (2) APrOAltPflHi folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit,
- die Geburtsurkunde und ein Lichtbild,
- der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen in Form von Zeugnissen und Bescheinigungen (in beglaubigter Kopie/Übersetzung):
- mindestens Hauptschulabschluss
- mindestens einjährige Tätigkeit in der Pflege (850h)
- ggf. Nachweis Deutschkenntnisse der Niveaustufe B1
- Angaben über die Praxisstelle incl. Arbeitsvertrag
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
- mindestens Hauptschulabschluss
- eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis die Bewerberin oder der Bewerber bereits an einer Abschlussprüfung der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe teilgenommen hat (s. Anmeldeformular)
- eine Erklärung darüber, ob sich die Schulfremdenprüfung auf das Fach Religionslehre erstrecken soll, (s. Anmeldeformular)
- ein formloser Nachweis über die erfolgte Vorbereitung, im Falle des Selbstunterrichts unter Angabe des bezüglich der einzelnen Prüfungsfächer durchgearbeiteten Lehrstoffs und der benutzten Literatur.
- die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsschule für Altenpflege erfüllt wären (Hauptschulabschluss, gesundheitliche Eignung und entsprechende Sprachkenntnisse, Vertrag mit einer Einrichtung der Altenpflegehilfe)
- nicht bereits zweimal die Schulfremdenprüfung nicht bestanden wurde,
- nicht bereits die Schulfremdenprüfung bestanden wurde,
- eine einschlägige praktische Tätigkeit in Einrichtungen der Altenhilfe nach § 11 Absatz 1 im Umfang der in der Stundentafel für die praktische Ausbildung (von mind.850h) vorgesehenen Stundenzahl nachgewiesen werden
- die Personen ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat und die Vorbereitung nachweisen kann,
- die obere Schulaufsichtsbehörde über die Zulassung entschieden und die Bewerber*innen der entsprechenden Schule zuweist.
Hier finden Sie relevante Formulare zur Schulfremdenprüfung sowie ein Informationsblatt zur Regelung zum Erwerb des Realschulabschlusses:
Ansprechpartnerin für die Organisation der Schulfremdenprüfung zur Pflegehilfskraft an der Augusta-Bender- Schule ist StR’in Jennifer Janson (janson@abs-mosbach.info).
Schulfremdenprüfung für Erzieher*innen
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit,
Geburtsurkunde und Lichtbild, - Nachweise und Zeugnisse über die Erfüllung der Voraussetzungen, welche beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu erfragen sind. (Schulische Zeugnisse müssen über beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen nachgewiesen werden!).
Immer Voraussetzung ist ein Mittlerer Bildungsabschluss („Realschulabschluss“) oder gleichwertiger Bildungsabschluss (die Anerkennung über die Gleichwertigkeit muss schriftlich von der zuletzt besuchten Schule bestätigt worden sein, Antrag ist bei der von Ihnen zuletzt besuchten Schule zu stellen).
-Nachweis eines dreimonatigen einschlägigen Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Aufsicht einer sozialpädagogischen Fachkraft (mind. 480 Stunden), welches nicht länger als 10 Jahre zurückliegt (s. Vorlage). - Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis die Bewerberin/der Bewerber bereits an Prüfungen einer Fachschule für Sozialpädagogik teilgenommen hat (s. Vorlage).
- Erklärung darüber, in welchen Handlungsfeldern die beiden schriftlichen Prüfungen erfolgen sollen (s. Vorlage),
- Erklärung darüber, ob sich die Prüfung auch auf die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife erstrecken soll (s. Vorlage),
Erklärung darüber, in welcher Einrichtung (maximale Entfernung der Einrichtung i.d.R. 50 km von der ABS Mosbach) die Abnahme der erziehungspraktischen Prüfung erfolgt (s. Vorlage).
Sie dürfen nicht bereits schon zweimal versucht haben, die Prüfung zum schulischen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik abzulegen (Nachweis über schriftliche Erklärung mit Unterschrift).
Ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg bzw. Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung an einer Unterrichtseinrichtung, die ihren Sitz in Baden-Württemberg hat.
Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Bei eigenständiger Prüfungsvorbereitung ist eine Literaturliste der verwendeten Literatur zur Vorbereitung auf die Prüfungen vorzulegen
Hier finden Sie relevante Formulare zur Schulfremdenprüfung sowie ein Informationsblatt zur Regelung zum Erwerb des Realschulabschlusses:
- Ansprechpartnerin für die Organisation der Schulfremdenprüfung für Erzieher*innen an der Augusta-Bender- Schule ist StR’in Döme da Silva (doeme@abs-mosbach.info).
